Das deutsche Grundgesetz – Artikel 32
Art. 32
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.
(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.
(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.
Kann man so machen und ist sinnvoll solange es Staat gibt. Allerdings ist es lächerlich so zu tun als ob nur der Bund „Beziehungen“ zu anderne Staaten haben könnte. In einem liberalen Utopia. gäbe es vielleicht noch Grenzen aber Sie wären komplett durchlässig. Wer eben meint in einem anderen Land besser dran zu sein, der geht halt einfach dort hin. Die Anmassung das Staaten alleine ein Recht hätten alles in Ihrem Bereich zu regeln ist eines der ganz großen Probleme und genau diese Probleme führen zu Katastrophen wie den beiden Weltkriegen und anderen Massenermordungen von wem auch immer…
LePenseur und dessen Autoren
verdienen mehr Klicks und alle Mal mehr Beachtung:
http://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2019/08/der-massenmorderische-okomarxist.html
Bitte überlegen Sie es sich dort regelmässig vorbeizulesen.
Logik
Hier möchte ich heute etwa ausführen, worauf ich bei Telepolis wirklich keine Lust habe.
Dazu muß ich Sie bitten
https://www.heise.de/tp/features/Klimawandel-Gab-es-schon-immer-4492900.html
Was ich dort schrieb können Sie auch gerne nachlesen: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klimawandel-Gab-es-schon-immer/Ich-habe-so-meine-Zweifel/thread-6089357/#posting_35065443, https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klimawandel-Gab-es-schon-immer/Falsche-Aussage/thread-6089669/#posting_35067232
Ich habe meine Zweifel an der Behauptung ausgedrückt, daß der Autor ein Ingenieur sei. Weil mir dort zu viele Schlagworte und IMHO falsche Aussagen vorkamen, speziell unter Punkt II
Fangen wir mal an:
II. Klimawandel gab es schon immer
2.1 Konsens in der Sache
Diese Tatsache wird übrigens von keinem seriösen Wissenschaftler oder Klimaforscher in Abrede gestellt. Alle sind sich dessen bewusst. Was also soll diese triviale Feststellung, über die allgemeiner Konsens besteht?
Diese Triviale Feststellung ist eine Tautologie, man kann diese aber nicht beliebig erweitern und dabei davon ausgehen es bleibt bei einer Tautologie.
Mein erster Punkt den auch als falsch bezeichnete war das hier:
Klimawandel gab es schon immer …“
Im Grunde ist das ein Rückzugspseudoargument, welches indirekt eingesteht, was vor noch nicht allzu langer Zeit glattweg geleugnet wurde: Dass sich aktuell das Klima erwärmt.
Er behauptet also es sei ein Konsens, damit kann ich mich identifizieren. Warum diffamiert er aber am Anfang Leute die diese Banalität aussprechen als Rückzugspseudoargument. Ist es nun Konsens oder Pseudo?
Ich habe behauptet diese Aussage ist falsch. Sie können die Reaktionen bei TP nachlesen.
Es geht aber gleich weiter:
2.2 Falsche Schlussfolgerung
Aus dem Umstand, dass frühere Klimawandel natürlich waren, wird mehr oder minder explizit insinuiert, dass damit auch der aktuelle natürlichen Ursprungs sein müsse. Das wäre in etwa so wie die Behauptung, dass aktuelle Waldbrände nicht durch Brandstifter gelegt sein könnten, weil es natürliche Waldbrände schon seit jeher gegeben habe. Ein klassischer Trugschluss unzulässiger Verallgemeinerung.
Er behauptet also das aus
Klimawandel gibt es ohne weiteres werden kann Weil die anderen Klimawandel „natürlich“ waren muß es auch dieser Sein. Bei ihm wird aius Klimawandel gibt es, Klimawandel muß natürlich sein.
Bisher waren alles natürliche Klimawandel aber dieser ist speziell und ein Menschen gemachter. Das ist eine unzulässige Verallgemeinerung. Das es Klimawandel gibt, sagt über den Ursprung erst mal nichts aus. Die Behauptung dieser sei ein menschengemacht ist eine unzulässige Folgerung. Derzeit ist die menschengemachte Klimaänderung eine Hypothese, deren Überprüfbarkeit einfach nicht gegeben ist. Wer was anderes behauptet – lügt und hat irgendein anderes Ziel.
Wir haben also in kurzer Zeit Widersprüche und in der Form unzulässige Folgerungen. Genau das habe ich – denke ich – auch so geschrieben. Machen Sie sich bitte selber ein Bild, es kann nicht meine Aufgabe sein bornierte Leute Ernst zu nehmen.
Mach ich noch ein wenig weiter
2.3 Weltuntergang?
Mitunter wird ein „und damals ist die Welt auch nicht untergegangen“ angefügt. Nur: Niemand hat das Gegenteil behauptet! Kein seriöser Klimatologe behauptet, die Klimaerwärmung würde „die Erde zerstören“. Wie auch? Jeder weiß, dass Klimaerwärmungen keinen Planeten zerstören können.
Ergo: Es handelt sich um ein klassisches Scheinargument in Form eines Strohmanns. Dabei wird etwas widerlegt, was niemand behauptet hat. Oberflächlich behält man damit zwar Recht, hat aber in Wahrheit nichts zur Sache beigetragen, sondern nur Rezipiententäuschung betrieben.
Warum wird dann mit Weltuntergangszenarien gedroht?
Siehe: https://www.salonkolumnisten.com/wir-sind-noch-einmal-davongekommen-2/
Er behauptet, das sage niemand, es drohe ein Weltuntergang: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13689399.html
Was steht dort „nur noch 30 Jahre“ Der Club of rome hat in 1970 für 2000 schon die Erschöpfung vieler natürlicher Ressourcen angekündigt. Kurz er behauptet niemand behaupte es gehe auf den Untergang zu aber MAN MUSS offensichtlich was machen – warum?
2.4 Kein Handlungsbedarf?
In sehr seltenen Fällen wird dann noch etwas nachgeschoben im Sinne von „… und das hat der Mensch auch überlebt“. Die dahinter stehende Implikation lautet: „Was soll dann die ganze Hysterie? Ist doch nicht weiter schlimm – ein Handlungsbedarf ist ‚also‘ nicht gegeben“. Aber stimmt das tatsächlich?
Während „Klimawandel gab es schon immer“ noch eine unbestrittene Tatsache ist (2.1), handelt es sich bei „dann ist doch auch der aktuelle unproblematisch“ um eine zutiefst fragwürdige „Schlussfolgerung“. Warum?
Was schrieb ich, es soll keinen Weltuntergang geben aber wenn nichts passiert könnte er doch drohen? Ich würde nie behaupten, daß ein Klimawandel kein Problem sein könnte. nur es spielt keine Rolle, da wir uns genau dann anpassen müssen wenn sich das Klima ändert, Es wird aber so getan als ob die heutigen Aktionen des Menschen das Klima werden stabilisieren oder verändern können. Das ist Vermessenheit und IMHO vergleichbar mit der Behauptung die Erde sei der Mittelpunkt des Planetensystems.
2.5 Rahmenbedingungen
Inwiefern unterscheiden sich die aktuellen Rahmenbedingungen von denen früherer Klimawandel?“
Berechtigte Frage, die Antwort bleibt der Autor schuldig. Ist es vermessen zu glauben er geht von ungleichen Rahmenbedingungen aus?
2.5.1 Zeiträume
In keiner für Menschen relevanten Ära hat eine Klimaerwärmung dermaßen schnell stattgefunden.“
Eine Behauptung die mit nichts untermauert wird. So sieht Logik Ex cathedra aus. Kraft meines Amtes und übertragend guten Kontakts zu Gott, erzähl ich ich Euch so was. Man schlage nur mal das dunkle Mittelalter nach. Man schlage Kälteeinbruch nach. Man schaue wo sich Hochkulturen entwickelten..
2.5.2 Temperaturen
In keiner für die Menschheit relevanten Zeiten, d.h. nicht in den letzten 11000 Jahren, lag die klimatisch gemittelte Temperatur so hoch wie jetzt: Die vier letzten Jahre (2015-18) waren die wärmsten seit Messbeginn.
Von den notorischen Klimawandeilleugnern (mg) wird dies unter Verweis auf eine eike-Grafik bestritten. Was davon zu halten ist wird von Prof. Rahmstorf unter Frage 2 entlarvt.“
Er argumentiert mit lächerlichen 4 Jahren gegen eine Zeitspanne von 11 000 Jahren und selbst da gibt es den Fehler, weil es zwischen drin eben Wärmezeiten gab wo es wärmer wurde. Wo und wann sich Klima ändert kann man nur im Nachhinein feststellen. Nehmen wir an in 2010 sei die Temperatur 13° dann können wir in 2040 nachschauen ob von das an sich die Daten änderten. Die industrielle Revolution ist nun ca 150 Jahre her:
Werte soll es hier geben:http://www.klimawandel-in-deutschland.de/temperatur.html
2.5.2.1 „above deadly threshold“
Weite Teile Afrikas und Südamerikas werden wegen Temperaturen, wo das menschliche Eiweiß denaturiert und ein Leben verunmöglicht, unbewohnbar werden. Dort und in gewissen anderen Gebieten werden die Temperaturen jenseits einer tödlichen Schwelle liegen.
Warum droht er mit Räumen die völlig leblos werden? Wie war das noch mit dem „Ausfall des Weltuntergangs“?
„http://www.landschaftsmuseum.de/Seiten/Lexikon/Klima-3.htm“
2.5.3 Globaler Umfang
Frühere Klimaschwankungen traten vor allem regional und zu unterschiedlichen Zeiten auf. Gemäß einer Studie von Schweizer Forschern würden im Gegensatz zu früher zurzeit die Temperaturen überall auf der Welt und gleichzeitig steigen.“
Das ist eine falsche Aussage, die ganze Erde befindet sich in Kälte oder Wärmezeiten und das es ein globales Phänomen war belegen Geologen und Biologen spielerisch.
„2.5.4 Weltbevölkerung
Der mit Abstand wichtigste bedeutendste Sachverhalt ist jedoch, dass während keiner Klimaerwärmung zuvor die Erde auch nur ansatzweise so stark bevölkert war wie derzeit. Im Jahre 0 lag die Weltbevölkerung bei unter 200 Millionen, in weiter zurückliegenden Zeiten nochmals erheblich weniger. Aktuell leben jedoch über 7,7 Mrd. Menschen auf der Erde (rund Faktor 40 im Vergleich zum Jahre 0).!“
Hier gibt es tatsächlich keinen Zweifel und diese Aussage ist richtig
2.5.4.1 Küstennahe Ballungszentrenwärmezeiten kaltzeigen
Schon jetzt ist der von Klimamodellen vorausgesagte Meeresanstieg zu verzeichnen. Dieser wird jedoch weitergehen, wenn nicht geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden. Große Küstenstädte wie Hamburg oder Bremen werden dauerhaft unter Wasser stehen. Die Niederlande wird großenteils geflutet sein. Gemäß einer aktuellen Studie des Earth Institute der US-amerikanischen Columbia University werden im Jahr 2025 der 2,75 Milliarden Menschen in der Nähe des Meeres leben.
Das ist wieder dicht an Weltuntergang. Selbst wenn das Meer ansteigen würde, wäre die heutigen Aktionen irrelevant. Denn damit würde man ja implizieren, wenn wir heute was machen können wir aktiv das Klima auf der Erde verändern. Das können wir nicht. Was wir können und machen werden. Wir werden sehr viel höhere Dämme bauen. Wie es gehen kann machen und die kleinen Niederlande vor.
2.6 Konsequenzen
Worum es tatsächlich geht, räumt auch gleich mit der Kritik am Begriff „Klimaschutz“ auf, welche da lautet, dass das Klima nur ein Mittelwert sei und sich weder dieser noch das Klima schützen ließe. Eine weitere Klimaerwärmung wird jedoch die Zivilisation, wie wir sie jetzt noch kennen, zerstören:
Die Klimaerwärmung wird Landstriche, wo derzeit noch mehrere Hunderte Millionen bis zu einer Milliarde Menschen leben, in unbewohnbare Regionen verwandeln. Diese ums Überleben bemühten Menschen werden sich in Bewegung setzen und in andere Regionen ziehen, wo ein Leben noch möglich ist. Aufgrund der hohen Weltbevölkerung können diese aber eben im Gegensatz zu früheren Zeiten der Klimaerwärmung nicht einfach in einem langen Migrationsprozess in noch hinreichend „freie Gebiete“ übersiedeln.“
Völkerwanderungen gab es in der Vergangenheit auch schon und ja die waren blutig. Das es wieder so kommen wird, ist wahrscheinlich. Sollten wir uns aber mit allen Mitteln bekriegen, dann dürften wir in einem atomaren Eiszeitalter landen. Was aber auch passieren kann, ehemals „unbewohnbare“ Flecken werden bewohnbar. Siedlungen auf Grönland- durchaus im Bereich des möglichen. Aber betrachten wir Länder wie Saudi-Arabien, Katar, Dubai etc. und schauen wir mal wo es die meisten Millionenstädte gibt, dann stellen wir auch fest, alle befinden sich unterhalb des nördlichen Polarkreise und oberhalb des südlichen Polarkreises. Die Meisten Menschen dürften so um die 30 ° um den Äquator leben. Und was zeichnet das Klima um den Äquator aus?
Fakten die spielerisch ausgeblendet werden. Noch vermuten die meisten Wissenschaftler die Wiege der Menschheit in Afrika und Afrika ist nun mal ein recht warmer Kontinent. Zu behaupten der Mensch sei aus der Wärme gekommen ist nicht von der Hand zu weisen. Kulturelle Blütezeiten waren bisher mit wärmeren Perioden verbunden. All das kann man durchaus nachlesen. Immer noch steht eine vor einiger Zeit von mir geäußert Frage im Raum: Welche Hochkultur kam oder etablierte sich in der Kälte. Bisher hat sich dazu niemand gegenüber mir geäußert.
Kommen wir zum Fazit des Autors:
II. Fazit
So richtig die Feststellung „Klimawandel gab es schon immer“ auch sein mag – so verfehlt ist sie als implizites „Argument“, dass sich damit ein Handlungsbedarf erübrigen würde, weil die Menschheit dies auch früher überlebt hätte. Denn die Rahmenbedingungen sind in multipler Hinsicht signifikant andere:
-
In keinem Klimawandel zuvor stiegen die Temperaturen in so kurzen Zeiträumen,
falsch
-
In keinem für die Menschheit relevanten Klimawandel stiegen die Temperaturen auf so hohe, mitunter Leben verunmöglichende Temperaturen und vor allen Dingen:
falsch
-
Von keiner zurückliegenden Klimaerwärmung waren auch nur näherungsweise so viele Menschen betroffen, wie derzeit, nämlich eine Erde, die von rund 8 Mrd. Menschen bevölkert ist. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: nicht nur, dass damit ungleich mehr Menschen aus Regionen mit Temperaturen „above deadly threshold“ vertrieben werden, sondern auch die Fluchtziele sind ungleich dichter bevölkert.
Wenn es denn eine Klimaerwärmung gibt und wenn nicht? Wohin ziehen wohl die Menschen wenn die Gletscher zurück kommen? Siehe auch mein Kommentar zu den größte Städten der Erde.
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 31
Art. 31
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Nun das ist ziemlich interessant und bietet sicher jede Menge Stoff sich zu bekriegen. So formuliert bedeutet es aber was in den vorherigen Artikeln steht ist Makulatur. Denn wenn die Länder dies Staatsaufgaben ausführen aber „weisungsgebunden“ arbeiten müssen, dann ist da genau so, als ob die Aufgaben vom Bund direkt ausgeführt werden.
So so
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-08/friedrich-ebert-stiftung-demokratie-ostdeutsche-westdeutsche-zufrieden-studie
„Demokratieverdrossen“ -aber seit 70 Jahren dieselben Parteien an die Macht wählen und zunehmend die Grünen Faschisten und zunehmend sozialistische Parteien, die mit Demokratie im Endeffekt nichts mehr am Hut haben.
Die Blödheit der Deutschen erreicht inzwischen Legendenstatus….
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 30
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/30.html
Art. 30
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
IMHO schwierig zu bewerten. Man kann schon einige Fragen erkennen, wer finanziert es und wie. Wenn den Ländern immer mehr Lasten durch Bundesgesetze auferlegt werden. Auch kann man fragen warum ist das nicht beim Bund angesiedelt.
So wie es steht ist es einfach nur eine Festlegung….
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 29
von hier:
https://dejure.org/gesetze/GG/29.html
1) 1Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. 2Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
(2) 1Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. 2Die betroffenen Länder sind zu hören.
(3) 1Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). 2Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. 3Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. 4Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.
(5) 1Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. 2Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. 3Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. 4Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.
(6) 1Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. 2Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.
(7) 1Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50 000 Einwohner hat. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. 3Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
(8) 1Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. 2Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. 3Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. 4Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. 5Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 6Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.
Insgesamt einer der besten Artikel im GG. Hier wird zumindest mal geregelt wie sich die Länder organisieren und umorgansieren können. Es sollte aber jedem auffallen, daß ein völlig fehlt.
Ich lasse das mal offen stehen und hoffe auf etwaige Leser, die dieses Lücke auch sehen.
Note: 3 (warum meinen Sie)
Mit dank an den Blogger Kollegen LePenseur
http://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2019/08/odipussy.html
Einfach nur gut.
Leider aber über eine ganz schlechte Entwicklung. Was ich über Macron geschrieben habe, können Sie ja hier nachlesen….
Wieder einmal bin ich froh
dieses Blog zu führen: https://sciencefiles.org/2019/07/31/verfassungsgerichtshof-der-ukraine-nazis-und-kommunisten-unterscheiden-sich-nicht/
Man lese hier mal nach und wird sehen, ich schreibe es schon ziemich lange. Es heißt eben nicht links oder rechts sondern Staat oder nicht….
Denkanstoß
Wird wahrscheinlich nicht nur in D auf taube Ohren und untätige Hände treffen. Auch wird es wohl das Denken der Meisten nicht anstoßen. Wie auch immer. Wieder wurden Menschen ermordet, erschossen um genauer zu sein. Und wieder wird verlangt „endlich etwas zu tun“ diese etwas zu tun, heißt noch mehr Leute zu entwaffnen. Man kann böswillig annehmen um die Attentate noch blutiger werden zu lassen um dann noch weniger Waffen zu fordern. Anders kann man sich es nicht mehr erklären.
Mein Vorschlag: Wir fragen bei jedem Attentat wie viele Unbewaffnete unter den Opfern sind und die nächste Frage die wir stellen wir wurde der Attentäter aufgehalten und / oder getötet.
Ich bin überzeugt mehr als 99 % aller Opfer sind Unbewaffnete und ich wette 100:1, daß die meisten Attentäter durch Waffengebrauch aufgehalten wurden.
Die logische Schlußfolgerung werden die Meisten wohl nicht ziehen wollen. Mehr Waffen = weniger viele Tote bei diesen Attentaten was man auch wird feststellen können unter den Opfern wird es mehr mit Waffen geben aber insgesamt weitaus weniger.
Man hat sicherlich ein Recht auf sein Leben, man muß es aber auch selber verteidigen wollen und können. Die Politiker von heute sprechen einem wohl das Recht auf das eigene Leben zu, nehmen einem aber die Mittel es selber mit einer Aussicht auf Erfolg erhalten zu können. Das ist falsch.
Ich bringe Ihnen ein anderes Beispiel. Gehen Sie mal auf irgendeinem Schießwettkampf und sehen sich um. Dort gibt es viel mehr Bewaffnete als Unbewaffnete, nennen Sie mir nur ein Attentat was auf einem solchen Wettbewerb mit Waffen passiere. Sie werden sich sehr schwer tun da etwas zu finden. Suchen Sie nach Volksfest, Schule und Attentaten und Sie werden sehr viele Negativbeispiele finden. Entwaffnung ist keine Lösung sondern vergrößert nur die Anzahl der Opfer. Das ist was diese Leute fordern. Weniger Chancen auf’s Überleben
Es sind Mörder mit dem reinen Gewissen und leerem Kopf – tut mir leid, weniger hart kann man es nicht ausdrücken
Ein paar Lügen
unsere Bundeskanzlerin
1) Atkuell da nur durch das EUGH aufgehalten: Die Maut, die es mit Frau Merkel nicht geben sollte. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-die-luegen-kanzlerin-merkel-a-1033140.html
2) Schldenübernahme von Staatsschulden, Etablierung von ESM sagt etwas ganz anderes
3) Aufgabe der Grenze in 2015, wo einige Gesetze auch aus dem Grundgesetz ignoriert wurden
4) Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, und zwar völig ohne Bestandsschutz. Wie gravierende das ist, kann man heute noch unterschätzen, aber es ist ein Einfallstor für andere Gesetze und Durchführungen die genau so laufen werden. Wen es keine Verlässlichkeit durch Einhaltung von Gesetzen mehr gibt, dann regiert die Wllkür und damit auch die Lüge.
Das sind nur so auf die Schnelle einige Sachen die mir dazu einfallen
Über diese EU
Ich habe Herrn Friedrich, schon harsch kritisiert. Im Großen und Ganzen hat er und sein Kollege aber ganz gute Analysen (nur die Rezepte zur Lösung sind leider oft zu fehlerhaft)
So auch hier:
https://www.freiewelt.net/blog/das-ende-der-demokratie-der-eu-wurden-wir-waehler-betrogen-10078454/
Ich bin inzwischen ein Gegner der EU. Jedenfalls in dieser Form. Ich muß jeden auffordern es so wie ich zu sehen.
Im Grunde ist das bei mir erst nach 2008 so richtig gekippt diese Änderung wurde aber – leider – immer wieder bestätigt.
Die EU ist undemokratisch, die Gewaltenteilung der EU ist ein schlechter Witz. Die automatische Übernahme von EU-Gesetzen ist ein Zumutung, die Regelungswut der EU hat nichts mehr mit Recht zu tun. Die EU-Granden beugen und ignorieren die selbst gegebenen Gesetzen nach belieben
ESM, ESFS, und wie diese E’s alle heißen
Wurden wir betrogen – ja mit einigen Dingen schon aber das ist ja nicht mal das zentrale Problem. Wer wurde in de EU wirklich gefragt ob er dafür sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wer wurde gefragt ob er für den EUR sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wurden Sie gefragt als die Rettungspakete in Kraft traten? Wurden Sie gefragt als die Milliarden nach Irland, Portugal, Griechenland gingen? Wurden Sie über eine Subvention befragt?
der EUGh bemängelt mangelnde Gewaltenteilung in D aber die fehlende Gewaltenteilung in der EU?
Wir sollten diese EU abschaffen und durch einen vernünftigen EWG Raum ersetzen und dann kann meinetwegen jedes Land nach seiner Fasson glücklich oder unglücklich werden….
BTW: Ich war sogar mal der Meinung der EUR ist besser als die DM. Warum? Weil Währungsstabilität beim EUR oberste Priorität hat. Kein Ankurbeln von Konjunktur, Arbeitsplätzen etc. Konnte man wissen, daß 2 % Entwertung Stabilität bedeutet? Ich damals nicht, wie habe ich mit täuschen lassen. Nun da ich es weiß gilt „trick me once – shame on you, trick me twice – shame on me.
Soweit ich es beurteilen kann steht das zweite mal „leg mich rein“ noch aus … Ok gut, vielleicht ist es schon passiert, aber bei den Rettungspaketen für Länder war ich schon völlig dagegen… Nur eben haben die Wähler es abgenickt – ironischerweise sind es die gleichen Wähler die das den Abgeordneten vorwerfen….
Exemplarisches Framing
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 28
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/28.html
(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Verhältnissmässig klar formuliert, wieder aber die gleichen Einschränkung, Volk hat „Vertretun“ zu haben – das könnte man sich durchaus auch was anderes vorstellen.
Klar das für die eigenen Sachen Steuern erhoben werden dürfen. Warum das aber nicht die Richtung Gemeine – Bund geht, zeigt IMHO eine Tendenz zu Zentralismus, den man – finde ich – leider – auch beobachten kann
3 legt auch noch ziemlich fest, daß der Bund jederzeit auf die Gemeinden einwirken kann
Insgesamt vielleicht eine 4? Was schon eine gute Note für irgendeinen Artikel im GG ist.
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 27
Das dürfte mit den Kürzerekord halten:
Art 27
Ok ich weiß nicht was es bedeutet und was einheitliche Handelsflotte impliziert. Da ich das nicht kann und weiß, kann ich es nicht bewerten.
Nur kann ich festhalten, es ist der kürzstes aller Artikel (bisher) und ich sehe auch keine Ausnahmen. Vielleich hat es was mit Geltung von Gesetzen auf Schiffen zu tun?
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 26
von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/26.html
(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) 1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Das stellen wir uns mal janz dumm und denn schauen wir mal nach Afghanistan.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beteiligung_am_Krieg_in_Afghanistan
Und dann denken wir uns hm…….
Und dann denken wir mal an das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg
Und auch dann denkt man sich hm….
Verteidigung unser Demokratie am Hinduskusch?
http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Bundeswehr/weissbuch/strutynski.html
Wirklich?
Das deutsche Grundgesetz – Art 25
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Nun, d.h. Sie bekommen die Gesetze nicht nur von Ihren Abgeordneten sondern den Entscheidungen der Exekutiven weltweit. Noch gibt es kein Weltparlament und es sollte inzwischen bekannt sein, daß das EU-Parlament keine Gesetze initiieren darf, sondern auf EU-Ebene nur die Kommission. D.h. sie müssen neben dem GG noch alle möglichen Gesetze von supranationalen Organisationen kennen als das für uns wären: UNO und EU. Wenn’s noch mehr gibt, viel Glück beim herausfinden was so alles für Sie gilt.
Interessant auch die Frage was passsiert wenn ein Völkerrrecht dem Grundgesetz widerspricht? Was dann ? Nach dem Wortlaut bricht das auch das GG. Was nun wenn es darauf abzielt das GG außer Kraft zu setzen. Was ist dann mit Art 20 Abs 4?
Oder noch einfacher, wenn ein beliebiges Gesetz irgendwo seht, wo bleibt dann die Volksherrschaft. Denn offenbar muß dafür schon mal gar nicht das dt. Volk gefragt werden !
Es ist zwar einfach zu lesen und ist einfach formuliert. Man hat aber keine Idee über die Implikationen.
Also Klar verständlich ist es, interessanterweise auch ohne wenn und Aber (dafürfeine 1-2) und ja internationales Recht bricht damit oder kann damit jederzeit auch das GG brechen. Wie soll man das zusammen mit dem Art 20 Abs 4 werten?
Implikationen: Unbekannt, können von super bis verheerend reichen. Da es die Rechtssicherheit ungemein schmälert (kennen Sie die allgemeinen Regeln des Völkerrechts?) ist das in der Hinsicht eine glatte 6.
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 24
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/24.html
Art. 24
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.
Es gilt dasselbe wie bei Art23. Sehr wenig Volsk, und nur Exekutive. Abs 2 ist interessant, was wenn sich überstaatliche Zusammenschlüsse als kriegstreibend erweisen?
Abs 3 ist der einzige der Sinn ergibt. Für internatinale Vereinbarungen ist nicht unbeding ein dt. Gericht das Geeignete. Nur auch hier wieder die Frage was wenn sich die supranationale Einrichtung irrt oder gar diktatorisch wird?
Weitrhin müssen wir klären was sind Hoheitsrechte? Und woher kommen die, wir sehen ja zumindesst in D nimmt sich der Staat diese „Rechte“ einfach und setzt Sie mit Gewalt (durchaus auch mit Todesfolge) durch….
Insgesamt riecht es notenmässig gesehen vielleicht tür eine 5.
Das deutsche Grundgesetz – Art 23
Art 23
K: Nun dafür das in D eine Demokratie sein soll steckt da so gut wie kein Volk hin. Der Bund kann also Hoheitsrechte übertragen die dumme Bevölkerung braucht dazu nicht gefragt werden.
K: So so Bundestag und Bundesrat sind zu informieren, es steht dort mal wieder nichts vom Volk.
K: Der Bund hat Priorität, soviel zu Subsidarität.
K: Oh gucke mal bei Bildung gilt auf einmal Subsidarität.
K: Wenn beide sich einige sind, wer braucht dann schon den Souverrän fragen.
Die ohnehin schwachen Grundrechte werden hier noch weiter geschwächt und vor alem in HInblick auf Demokratie kann man es nur reinen Hohn nenenn. Man sieht sogar die verheerende Entwicklung der EU mit durchschimmern.
Note: Besser als 5 ist nicht drin.
Ein bisschen was über Grüne
Wer seinen Kopf nicht nur zum Haare tragen benutzt kann die Grünen nicht wählen.
Und dazu gefunden: Grüne Tyrannei (auf Englisch)
Die Grünen sind die aktuellen Faschisten, und Sie haben leider viel zu viel Zulauf !
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 22
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/22.html
Art. 22
(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. 2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. 3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Ok, irgendeine Stadt wird es wohl werden müssen. Warum nicht das deutsche Drecklock Berlin?
Meine Statistiken irritieren mich
| United States | 34.913 | ||
| 2 | Germany | 17.553 | |
| 3 | Russian Federation | 7.558 | |
| 4 | China | 4.283 | |
| 5 | Ukraine | 4.006 | |
| 6 | France | 2.954 | |
| 7 | Netherlands | 1.121 | |
| 8 | Poland | 1.011 | |
| 9 | United Kingdom | 798 | |
| 10 | Austria | 720 |
Dieses Blog ist zu 90 % oder so Deutsch. Einverstanden hier und da gib es was in Englisch zu lesen. Auch wenn die USA ca 5 x so Groß sind wir nur Deutschland allein würde ich sehr viel weniger Besuch aus den USA erwarten. Was mich schon wundert: Die niedrigen Zahlen für Österreich und die Schweiz ist gar nicht dabei… Was hier die Ukrainer zu suchen haben oder nicht -was weiß ich. Und Polen bin ich genau nur einmal richtig heftig angegangen. Mit diesem irrent Gesetz, daß verbietet zu behaupten Polen hätten mit den Deutschen zusammengearbeitet. Leute da ist so klar wir das Amen in der Kirche, in jedem Land auch oder speziell auch in eroberten Ländern werden sich Zuarbeitet finden. Ob was richtig oder falsch ist interessiert nur Viele aber ganz bestimmt nicht alle.
Ich wünchste man könnte verlässlicher herausfinden wie viele wirkliche Leser hier vorbeischneien. Die Statistik sagt zwar um die 200 Zugriffe mit ca 20 unterschiedlichen Besucher, aber das werden wohl nur Robots sein.
Ein gelegentliches Hallo von Ihnen dem Leser wäre wirklichh nett
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 21
Ach war „freue“ ich mich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Kommentar mitten drin (K:)
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
K: Das darf man wohl die Untertreibung Deutschlands nennen. Seit nunmehr mehr als 60 Jahren, sitzen in den Parlamenten nur Parteiangehörige (oder ehemalige Parteiangehörige) Es gabt nur einmal einen Bundestagsabgeordneten im ersten Parlament der keiner Partei angehörte
Fakt ist Sie wirken nicht mit, Sie bestimmen die gesamte Willensbildung und können durch Wähler während der Amtszeit nicht in die Schranken gewiesen werden. Davon abgesehen, gibt es neben der Gründung noch eine Menge mehr zu tun um überhaupt bei einer Wahl mitmachen zu können.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
K: Damit niemand Bescheid weiß, kann man meinen.
Note für Untertreibung: 1
Note gesamt 5-6.
Fakt ist Deutschland ist keine Demokratie sondern eine Parteiokratie (also die Herrschaft durch /von Parteien. Nach einigen Punkten her kann man SPD und CDU ao ansehen, daß Sie Deutschland abschaffen wollen. So wurde ja über die Einhaltung von Art 16 a schon abschlägig entschieden.
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 20
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
Kommentare wieder mitten drin (K.)
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
K: Nun das ist eine ziemlich steile Behauptung die durch die Art. vorher nicht unbermauert wrid. Es geht um Wahlen ja, aber nicht darum, daß die Wähler auf jede Entscheidung Einfluss nehmen können. Voksentscheide wurden nicht ewähnt. Weiterhin ist es kaum zu erkennen was an den Enteignungsgesetzen sozial sein könnte.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
K: Wie wier ja sehen können übt das Volk nur eins aus ein Wahlverhaltenund das soll die ganze Staatsgewalt sein – wohl kaum.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
K: Kann man schreiben und dann kann man gleich fragen.: Wie konnten in 2015 die Flüchtlinge zu Fuss über die Grenze kommen und hier Asyl beantragen. Wie konnte es dazu kommne, daß das GG ohne jede Abstimmng in Kraft gesetzt werden konnte.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Witzig. eine System was von einer kelinen Execkutive in Kraft gesetz wurde, was von Staatsangestellten eingerichtet und überwascht wird, und wo man dann alles gegen den Staat als Zersetzung gegen denseleben auslegen kann auf den die Staatsorgane eingeschwieren sind. Wenn also demnächste Attentate auf Politiker ausgeführt werden sollen, und sich dieser jemand auf diese Abs beziehen wird – was wird wohl das Ergebnis sein?
Wer hat denn außedem die Rechte immer weiter eingeschränkt. Wer nimmt sich denn immer wiede heraus alles und jeden Kontrolloeren und mit Gesetzen gängeln zu können? Das Volk? Was genau ist an unsere Sozialgesetzgebung sozial? Was geenau hat eine Quote in D verloren. Und die kann es sein, daß die EU über jede Kontrolle hinweg Einfluss auf die dt. Politik nehmen kann.
Dieser Abs. wird niemals zur Anwendung kommen. Verletzngen dagegen werden durch die Organe immer als Terror oder ähnlichesm bewertet werden. Nur wenn jemand mächtig genug sein wird, sich über diesen Witz an Grundgesetz hinwwegsetzen zu können. Wird der behaupten können er / sie hätte nach diesem Abs geehandelt oder er ignoriert ihn soweiso gleich. Die immr faschistiser argierende und werdende EU, jedenfall scheint nicht Grung genud für die aktivierung dieses Absatze zu sein. Stirchwort EUR, Stichwort ESM, Stichworte: Griechenland, Irlandd, Portugal. Stichwort EU-Recht.
Das GG gibt den Staatsorganen zu viel macht auch viel zu viel Macht zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung. Dieses Feigenblatt macht sich bestimmt besser auf dem Papier als in der Wirklichkeit.
Hysterie oder Manie
Sie haben die Wahl:
Nun mal zu was ganz Neuem
Jedenfalls für mich den Autor. Ein „bisschen“ Geschichte um es einordnen zu können. Ich bin einer der frühen Nutzer von Linux. Angefangen habe ich mit irgendwas unter 1. Das dürfte nun mehr als sogar 30 Jahre her sein. Mitgemacht habe ich seit der Installatoin mit den kleinen Floppies. Keine Ahnung ob noch jemand weiß, was das war. Angefangen habe ich mit irgendwas von Suse oder so – IIRC. Nun nach einiger Zeit landete ich bei Debian (genau so um 1998) herum. Seitdem bin ich intensiver Debian und neuerdings auch Ubuntu Benutzer. Das Ubunti kam auf dem aktuellen Rechner drauf den ich gerade benutze weil irgendwas in Debian mit dem X-Window nicht klappte. Also mal ’ne Ubuntu probiert.
Ich kann hauptsächlich gutes zu Debian sagen. Ein wirklich solides System mit einem ganz erstaunlichen Paket-system. Es gibt wirklich selten Probleme selbst mit einem Systemupgrade. Was ich speziell benutze ist VirtualBox, das ist wirklich auch beruflich wichtig für mich, da die Software meiner Firma auf Windows läuft. Ich war eine lange Zeit Benutzer von vmware und habe dafür auch gut bezahlt. Weiterhin habe ich einige Software auch auf Linux gekauft. Ich administriere selber noch einige Linux Rechner für Familie, Kunden und auch die PDV. Ich denke wer so lange Linux benutzt und auch von Floppies noch installiert, der findet sich passabel bis gut zurecht.
Allerdings habe ich schon immer meine persönlichen Problem mit der GPL, https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html. Diese behauptet zwar für „Freiheit“ zu sein. Fakt ist aber man wird durch Sie und deren Gebrauch sehr eng gebunden. Ja Sie können, die Quellen einsehen und ja Sie können die auch beliebig verändern und nein das können Sie im Grunde nicht für sich behalten. Freiheit ist nicht nur die Freiheit etwas nutzen zu dürfen sondern auch mit dem genutzten zu machen was man will. Die GPL schränkt das ein. Für mich ist das nicht zum Guten.
Es ist aber auch so, daß fast jeder irgendwo mit einem Linux Kontakt hat und ich denke wenn ich schreibe 80 % des Internet basieren auf Linux ist das nicht übertrieben. Linux ist wirklich überall und inzwischen sehr sehr gut geworden. Ohne Zweifel und ich gratuliere den Leuten die das auf die Beine gestellt haben uneingeschränkt.
Debian ist sehr konsequent was Fremdsoftware und „proprietäre“ Sachen angeht. Das kann man schätzen, muß man aber nicht. Ich schätze es nicht so sehr. Daher wolle ich immer schon was freieres ausprobieren und das habe ich zwischen drin mal versucht. Die noch freieren System sind BSD System davon gibt es sicher mehr als 3 aber die bekanntesten sind:
FreeBSD: https://www.freebsd.org/de/
OpenBSD: https://www.openbsd.org/
NetBSD: https://www.netbsd.org/
Man kann wohl schreiben FreeBSD ist da mit den meisten Installationen. OpenBSD nimmt für sich in Anspruch eines der sichersten Linux Systeme überhaupt zu sein, NetBSD behaupte, egal was es an Hardware gibt es NetBSD wird schon drauf laufen.
Man siehe auch: https://www.unixmen.com/freebsd-vs-openbsd/
Die Lizenz von FreeBSD kann man hier anschauen: https://www.freebsd.org/copyright/freebsd-license.html
Das ist definitiv freier, der COC (code of conduct) hingegen ist wohl feministischer Dreck (irgendwas ist ja immer) . Ich denke das mit dem Dreck könnte hinkommen:
“
Some FreeBSD Project spaces may have additional rules in place, which will be made clearly available to participants. Participants are responsible for knowing and abiding by these rules. Harassment includes but is not limited to:
- Comments that reinforce systemic oppression related to gender, gender identity and expression, sexual orientation, disability, mental illness, neurodiversity, physical appearance, body size, age, race, or religion.
- Unwelcome comments regarding a person’s lifestyle choices and practices, including those related to food, health, parenting, drugs, and employment.
- Deliberate misgendering.
- Deliberate use of „dead“ or rejected names.
- Gratuitous or off-topic sexual images or behaviour in spaces where they’re not appropriate.
- Physical contact and simulated physical contact (e.g., textual descriptions like „*hug*“ or „*backrub*“) without consent or after a request to stop.
- Threats of violence.
- Incitement of violence towards any individual, including encouraging a person to commit suicide or to engage in self-harm.
- Deliberate intimidation.
- Stalking or following.
- Harassing photography or recording, including logging online activity for harassment purposes.
- Sustained disruption of discussion.
- Unwelcome sexual attention.
- Pattern of inappropriate social contact, such as requesting/assuming inappropriate levels of intimacy with others.
- Continued one-on-one communication after requests to cease.
- Deliberate „outing“ of any private aspect of a person’s identity without their consent except as necessary to protect vulnerable people from intentional abuse.
- Publication of non-harassing private communication without consent.
- Publication of non-harassing private communication with consent but in a way that intentionally misrepresents the communication (e.g., removes context that changes the meaning).
- Knowingly making harmful false claims about a person.“
Das hat m.E. bei Software nichts verloren.
Dieses FreeBSD habe ich auf einem Notebook installieren können und werde und will mal sehen wie ich damit hinkomme.
Wenn Sie mal einen Blick in Debian und FreeBSD werfen wollen, dann schauen Sie in die Handbücher:
Debian: https://www.debiananwenderhandbuch.de/
FreeBSD: https://www.freebsd.org/doc/en_US.ISO8859-1/books/handbook/
Ich persönlich halte einige in Debian für falsch: So die Umstellung auf systemd. Ich bin der Meinung gerade bei Unices sollte KISS immer gelten und eingehalten werden. Einfach halten und das „einfachste“ was ich kenne und was sicher noch auch in 100 Jahren funktionieren wird, sind Textdateien. Wir werden zig-hundertausende Dateiformate nicht mehr lesen können aber eine Textdatei wird auch in 100 Jahren noch funktionieren.
Mein neues Abenteuer heißt also: FreeBSD verstehen und nutzen lernen. Mal schauen wo das hinführt.
Gleich mal in 2 Probleme: 1) Ich weiß noch nicht wie ich von da werde drucken können
2) die Firewall regeln laufen gleich mal wieder anders und müssen anders konfiguriert werden.
Well look through
this Blog:
https://time.com/2949984/barack-obama-poll/
And you’ll find that I warned to vote for Obama.
https://fam-dominicus.de/blog/?s=Obama
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 19
Art. 19
(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was „Würde“ ist, kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die Grundrechte „entzogen“ werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.
(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.
Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.
Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit „bewundern“, Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.
Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.